An diesem Tag im Jahr 1989 stürmte Zsa Zsa Gabor mitten im Schlussplädoyer des Bezirksstaatsanwalts aus dem Gerichtssaal. Gabor war angeklagt, weil sie einen Polizeibeamten geschlagen hatte.
Der Staatsanwalt erklärte den Geschworenen, dass Gabor „sich Medienaufmerksamkeit erhoffe und die zwei Wochen des Prozesses für ihre eigene Selbstverherrlichung missbrauche“. Obwohl ihr Anwalt Einspruch erhob, als der Staatsanwalt sagte, „die Angeklagte kennt nicht die Bedeutung von Wahrheit“, rannte Gabor da schon tränenüberströmt nach draußen.
Gabor war angeklagt, den Beamten Paul Kramer geschlagen zu haben, als er sie am 14. Juni im Auto anhielt. Sie wurde angehalten, weil die Nummernschilder ihres Rolls Royce abgelaufen waren. Als Kramer nach weiteren Verstößen Ausschau hielt, fand er ein offenes Gefäß mit Alkohol und einen abgelaufenen Führerschein. Daraufhin fuhr Gabor einfach davon. Als der Polizeibeamte sie eingeholt und erneut zum Anhalten gezwungen hatte, schlug Gabor ihn. Sie behauptete, dass sie das als Selbstverteidigung getan habe, weil Kramer sie mit unangemessenem Kraftaufwand festgenommen habe. Sie sagte, dass ihre Behandlung durch die Polizei „wie in Nazi-Deutschland“ war.
Während der Verhandlung missachtete Gabor ein vom Gericht auferlegtes Redeverbot, indem sie den Belastungszeugen Amir Eslaminia „einen kleinen Punk mit einer Mädchenfrisur“ nannte. Bei einem bizarren Versuch sich mit dem Zeugen wieder gut zu stellen, erzählte sie ihm, dass sie Türkisch spräche, worauf der junge Mann antwortete: „So? Ich komme aus dem Iran.“ Gabor antwortete, „Das ist ja in der Nähe.“. Später an dem Tag wurde Gabor zu 72 Stunden Gefängnis, 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit und 13.000 Dollar Strafe und Entschädigung verurteilt.