Peter Stump, auch genannt Stubbe-Peter, lebte im kleinen Dorf Epprath bei Bedburg. Er war ein wohlhabender Bauer und Hirte. Viele hielten ihn für einen Sonderling – ein Ruf, den viele Hirten zu der Zeit hatten. Oftmals wurden sie zum Sündenbock für ungeklärte Morde und Verbrechen in der Umgebung, obwohl sie meist unschuldig waren. Ein Schicksal, das auch Peter Stump ereilen sollte.
Peter Stump, der Werwolf?
Für die Ankläger war klar, dass Stump die Verbrechen als Werworlf verübt hatte, denn neben einem großen Wolfsfell soll er auch einen Wolfsgürtel besessen haben. Mit jenem bekam er die Fähigkeit, sich des nachts in die blutrünstige Kreatur zu verwandeln. Bewohner aus seiner Nachbarschaft hatten das gefährliche Monster gejagt und es geschafft, ihm die rechte Vorderpfote abzutrennen. Der Werwolf konnte fliehen und am nächsten Tag soll Stump plötzlich keinen rechten Arm mehr gehabt haben. Genug Beweis für die Schuld des Peter Stump.
Schuldgeständnis und Hinrichtung
Mit gerade einmal 50 Jahren wurde Peter Stump im Bedburger Schloss unter der Androhung von Folter ein Geständnis abgerungen. Über einen Zeitraum von 25 Jahren soll er in der Gestalt eines Werwolfs über 30 Morde an Männern, Frauen und Kindern verübt haben. Hinzu kam der Vorwurf, dass er Frauen und Kinder vergewaltigt haben soll – darunter seine eigene Tochter. Nicht zuletzt soll er eine Beziehung mit einer Dämonin geführt haben.
Am 31. Oktober 1589 wurde Peter Stump zuerst gerädert und am Ende am Scheiterhaufen verbrannt. Um der ganzen diabolischen Familie den Garaus zu machen, wurden seine Tochter und eine Verwandte ebenfalls verbrannt. Etwa 4.000 Zuschauer beobachteten die Hinrichtung.
Im Laufe der Jahre kam es zu etwa 250 Werwolf-Prozessen, zu dem letzten im Jahr 1720. Noch heute ist in der Umgebung von Stumps Wohnort der Begriff „Stüpp“ ein Snyonym für Werwolf. Peter Stump war eher Opfer als Täter, denn für die für ihn zur Last gelegten Verbrechen gab es keinerlei Beweise.